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   OLG Hamm, 28.04.1995 - 31 W 23/95   

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https://dejure.org/1995,13205
OLG Hamm, 28.04.1995 - 31 W 23/95 (https://dejure.org/1995,13205)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.04.1995 - 31 W 23/95 (https://dejure.org/1995,13205)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. April 1995 - 31 W 23/95 (https://dejure.org/1995,13205)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1996, 17
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 28.06.2011 - 8 U 640/03

    Bankenhaftung: Pflichten einer Depotbank im Zusammenhang mit

    Die Rechtsprechung, die vor diesem Hintergrund für die Qualifizierung eines Geschäftes als Börsentermingeschäft entscheidend auf den Schutz des Anlegers und den verfolgten wirtschaftlichen Zweck abstellt, sieht Devisenoptionsgeschäfte demgemäß als Börsentermingeschäfte an (vgl. BGH Report 2005, 107 ff; OLG München WM 1997, 1802; OLG Hamm WM 1996, 17).

    Hinzu kommt, dass Dollarterminkäufe in ihrer Struktur nicht so kompliziert sind, dass das mit ihnen verbundene Risiko ohne besondere fachliche Beratung nicht erkennbar gewesen wäre, zumal es letztlich nur darum geht, dass die auf Termin gekauften Dollarbeträge bei weiterhin steigendem Dollarkurs einen Gewinn erbringen, bei sinkendem Kurs dagegen zu Verlusten führen (BGH ZIP 1992, 609/610; OLG Hamm WM 1996, 17/18; OLG Karlsruhe WM 1988, 411/412).

    Bei dieser Sachlage teilt der Senat jedenfalls hinsichtlich der Devisentermingeschäfte die Ansicht des Landgerichts, dass der Kläger als erfahrener und erfolgreicher Geschäftsmann keiner weitergehenden Aufklärung bedurfte, auch nicht hinsichtlich des Ausmaßes der u.U. drohenden Verluste (vgl. BGH ZIP 1992, 609/610; OLG München WM 1997, 1802, 1804; OLG Hamm WM 1996, 17/18; OLG Karlsruhe WM 1988, 411/412).

  • BGH, 11.06.1996 - XI ZR 172/95

    Verbindlichkeit von Börsentermingeschäften

    Deren Verletzung verpflichtet die Bank zu Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsschluß oder positiver Vertragsverletzung (vgl. BR-Drucks. 40/89 RegEntw. der Börsengesetznovelle 1989 S. 47; OLG Hamm WM 1996, 17, 18; OLG Köln WM 1996, 18; Baumbach/Hopt, HGB 29. Aufl. § 53 BörsG Rdn. 17; Schwark, BörsG 2. Aufl. § 53 Rdn. 28 ff.; Drygalla ZHR 1995, 686, 713 f.).
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